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Mehr Google-Bewertungen bekommen: 9 rechtssichere Wege

12 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 3. Juli 2026

Google-Bewertungen entscheiden mit darüber, ob ein Interessent anruft oder zum Wettbewerber weiterklickt. Trotzdem bitten viele Unternehmen ihre Kunden nie aktiv darum – oder greifen zu Methoden, die gegen Google-Richtlinien und Wettbewerbsrecht verstoßen. Dieser Ratgeber zeigt neun erlaubte Wege, liefert kopierfertige Textvorlagen für E-Mail und WhatsApp und erklärt, wo die rechtliche Grenze verläuft.

Kurz erklärt: So bekommen Sie mehr Google-Bewertungen

Mehr Google-Bewertungen bekommen Sie, indem Sie zufriedene Kunden direkt nach dem Abschluss aktiv und neutral um eine Bewertung bitten und ihnen den Weg so kurz wie möglich machen: mit einem persönlichen Bewertungslink (Funktion „Um Rezensionen bitten" im Google-Unternehmensprofil), per E-Mail, WhatsApp oder QR-Code. Verboten sind gekaufte Bewertungen und jede Gegenleistung wie Rabatte oder Gutscheine – beides verstößt gegen die Google-Richtlinien und gilt wettbewerbsrechtlich als unlauter.

Warum Google-Bewertungen für Ihre Sichtbarkeit zählen

Google nennt in seiner offiziellen Hilfe drei Faktoren für das Ranking in lokalen Suchergebnissen: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit schreibt Google ausdrücklich, dass die Anzahl der Rezensionen und die Wertung in das lokale Ranking einfließen können. Bewertungen sind damit keine reine Imagefrage, sondern ein direkter Hebel für die Platzierung im lokalen Kartenbereich – dem Bereich, der bei Suchanfragen wie „Handwerker in der Nähe" oder „Steuerberater + Stadt" die meisten Anrufe erzeugt.

Hinzu kommt der indirekte Effekt: Ein Profil mit vielen aktuellen, gut beantworteten Bewertungen wird häufiger angeklickt, häufiger angerufen und häufiger für Routenplanungen genutzt. Diese Interaktionssignale stärken das Profil zusätzlich. Wie Bewertungen mit den übrigen Profilfaktoren zusammenspielen, lesen Sie im Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren; die strategische Gesamtsicht liefert unser Leitfaden Local SEO in Deutschland.

Die gute Nachricht: Die meisten Wettbewerber sammeln Bewertungen rein passiv. Wer einen sauberen, rechtssicheren Prozess aufsetzt, baut deshalb oft innerhalb weniger Monate einen sichtbaren Vorsprung auf – ganz ohne Grauzonen.

Google-Bewertungslink und QR-Code erstellen: Schritt für Schritt

Die größte Hürde für Kunden ist der Weg zum Bewertungsfenster. Ein direkter Bewertungslink löst das Problem: Ein Klick, das Sternefenster öffnet sich. So erstellen Sie ihn:

1

Mit dem richtigen Konto anmelden

Melden Sie sich im Browser mit dem Google-Konto an, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet. Ohne Anmeldung erscheint das Verwaltungsmenü nicht.

2

Nach dem eigenen Firmennamen suchen

Suchen Sie bei Google nach Ihrem Unternehmensnamen. Oberhalb bzw. neben den Suchergebnissen erscheint der Verwaltungsbereich Ihres Profils.

3

„Um Rezensionen bitten" anklicken

Es öffnet sich ein Fenster mit Ihrem offiziellen Bewertungslink. Er hat das kurze, stabile Format g.page/…/review und führt direkt zum Bewertungsdialog Ihres Standorts.

4

Link kopieren und QR-Code herunterladen

Kopieren Sie den Link für E-Mail, WhatsApp und Website. Im selben Fenster stellt Google auch einen QR-Code bereit – laut Google-Hilfe derzeit nur im Desktop-Browser, nicht auf Mobilgeräten.

5

Alternative: Google-Maps-App

Unterwegs geht es auch mobil: In der Google-Maps-App den Bereich Ihres Unternehmensprofils öffnen und dort „Profil teilen" wählen. Der geteilte Link führt Kunden ebenfalls zu Ihrem Eintrag.

Merksatz: Testen Sie den Link einmal in einem privaten Browserfenster ohne Anmeldung. So sehen Sie exakt das, was Ihre Kunden sehen – und bemerken sofort, falls der Link auf das falsche Profil zeigt.

9 rechtssichere Wege zu mehr Google-Bewertungen

1

Im richtigen Moment persönlich fragen

Der wirksamste Weg ist die direkte Bitte im Moment der Zufriedenheit: nach der gelungenen Übergabe, dem gelösten Problem, dem bestandenen Termin. Formulieren Sie konkret: „Wenn Sie zufrieden waren, würde uns eine ehrliche Google-Bewertung sehr helfen – ich sende Ihnen gern den direkten Link." Wer erst Wochen später fragt, verliert den emotionalen Anlass.

2

Bewertungslink per E-Mail senden

Eine kurze E-Mail mit direktem Bewertungslink ist der Standardweg für Dienstleister und B2B-Unternehmen. Wichtig: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten Bewertungs- und Zufriedenheitsanfragen per E-Mail als Werbung. Holen Sie deshalb am besten schon bei der Auftragsannahme die Einwilligung ein, den Kunden nach Abschluss um Feedback bitten zu dürfen. Die kopierfertige Vorlage finden Sie weiter unten.

3

WhatsApp-Nachricht mit Direktlink

Läuft die Kundenkommunikation ohnehin über WhatsApp – etwa bei Handwerkern, Gutachtern oder Werkstätten – ist eine kurze Nachricht mit dem Bewertungslink der bequemste Kanal. Der Kunde tippt auf den Link, die Sterneabfrage öffnet sich direkt auf dem Smartphone. Auch hier gilt: nur im bestehenden Gesprächskontext senden, nicht unaufgefordert an alte Kontakte.

4

QR-Code an den Kontaktpunkten platzieren

Den QR-Code aus Ihrem Unternehmensprofil können Sie überall dort platzieren, wo Kunden ohnehin sind: an der Theke, im Wartebereich, auf der Rechnung, der Visitenkarte oder am Firmenfahrzeug. Ein kurzer Hinweistext genügt: „Zufrieden? Bewerten Sie uns bei Google – QR-Code scannen." So sammeln auch Laufkundschaft-Betriebe kontinuierlich Bewertungen.

5

E-Mail-Signatur und Rechnungsfußzeile nutzen

Eine dezente Zeile in der E-Mail-Signatur („Zufrieden mit uns? Hier können Sie uns bei Google bewerten") und auf der Rechnung arbeitet dauerhaft im Hintergrund. Dieser Kanal ersetzt die aktive Bitte nicht, ergänzt sie aber ohne zusätzlichen Versand – jede ohnehin verschickte Nachricht wird zur Gelegenheit.

6

Bewertungsbereich auf der Website einbinden

Ein Button „Bewerten Sie uns bei Google" auf der Kontakt- oder Danke-Seite senkt die Hürde für Besucher, die gerade positiven Kontakt hatten. Zeigen Sie daneben bestehende Bewertungen als Vertrauensbeweis. Voraussetzung ist ein vollständig gepflegtes Profil – wie das gelingt, zeigt der Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren.

7

Einmal freundlich erinnern

Viele Kunden wollen bewerten und vergessen es schlicht. Eine einzige, freundliche Erinnerung nach etwa einer Woche holt einen erheblichen Teil dieser Bewertungen nach. Wichtig: nur einmal erinnern, den Ton leicht halten und eine Rückzugsmöglichkeit anbieten. Eine passende Vorlage finden Sie im nächsten Abschnitt.

8

Auf jede Bewertung antworten

Wer sichtbar auf Bewertungen reagiert – auch auf kritische –, signalisiert künftigen Bewertern: Hier wird Feedback gelesen und ernst genommen. Das senkt die Hemmschwelle, selbst eine Bewertung zu schreiben, und zeigt Interessenten zugleich, wie Ihr Unternehmen mit Kunden umgeht. Antworten Sie kurz, persönlich und ohne Textbausteine.

9

Die Bitte als festen Prozessschritt verankern

Der Unterschied zwischen Unternehmen mit 8 und mit 80 Bewertungen ist selten die Kundenzufriedenheit, sondern der Prozess. Definieren Sie einen festen Auslöser (z. B. Rechnungsstellung oder Projektübergabe), eine Zuständigkeit im Team und hinterlegen Sie die Vorlagen zentral. Kontinuität schlägt jede einmalige Sammelaktion – auch, weil Google aktuelle Bewertungen stärker sichtbar macht als Jahre alte.

Kopierfertige Vorlagen: Kunden um eine Google-Bewertung bitten

Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und fügen Sie Ihren Bewertungslink ein. Alle Vorlagen sind bewusst neutral formuliert: Sie bitten um eine ehrliche Bewertung – nicht um eine positive. Genau das hält die Anfrage rechtssicher.

Vorlage 1: E-Mail nach Auftragsabschluss

Betreff: Kurze Bitte: Ihre Erfahrung mit [Unternehmen] Guten Tag [Name], vielen Dank für Ihren Auftrag – wir hoffen, Sie sind mit dem Ergebnis rundum zufrieden. Wenn Sie einen Moment Zeit haben, würden wir uns über eine ehrliche Bewertung bei Google sehr freuen. Sie hilft anderen Kunden bei der Orientierung und uns dabei, noch besser zu werden: [Bewertungslink] Herzlichen Dank und viele Grüße [Ihr Name] [Unternehmen]

Vorlage 2: Freundliche Erinnerung per E-Mail

Betreff: Kleine Erinnerung: Ihre Bewertung für [Unternehmen] Guten Tag [Name], vor einigen Tagen hatten wir Sie um eine kurze Google-Bewertung gebeten. Falls es im Alltag untergegangen ist – hier noch einmal der direkte Link: [Bewertungslink] Und falls etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit war: Antworten Sie gern direkt auf diese E-Mail, wir kümmern uns darum. Viele Grüße [Ihr Name] [Unternehmen]

Vorlage 3: WhatsApp nach Abschluss

Guten Tag [Name], vielen Dank für Ihren Auftrag! Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren, würden wir uns über eine kurze, ehrliche Google-Bewertung freuen: [Bewertungslink] – Ihr Team von [Unternehmen]

Vorlage 4: WhatsApp, kurze Variante

Vielen Dank für Ihr Vertrauen, [Name]! Über eine ehrliche Bewertung bei Google freuen wir uns sehr: [Bewertungslink]

Merksatz: Nie „5 Sterne" oder „positive Bewertung" erbitten – immer „ehrliche Bewertung". Das ist nicht nur rechtlich sauber, sondern wirkt auf Kunden auch souveräner.

Rechtlicher Rahmen: Was erlaubt ist – und was teuer wird

Zwei Regelwerke setzen die Grenzen: die Google-Richtlinien für Rezensionen und das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Beide ziehen die Linie an derselben Stelle – bei der Gegenleistung.

Google-Richtlinien: Rezensionen müssen auf echten Erfahrungen beruhen und unvoreingenommen sein. Anreize – ausdrücklich genannt werden Zahlungen, Rabatte sowie kostenlose Produkte oder Dienstleistungen – sind für das Veröffentlichen einer Rezension ebenso untersagt wie für das Überarbeiten oder Entfernen einer negativen Rezension. Verstöße führen zur Löschung der Bewertungen und können Einschränkungen bis hin zum Verlust des Unternehmensprofils nach sich ziehen.

Wettbewerbsrecht (UWG): Gekaufte oder durch Anreize beeinflusste Bewertungen ohne deutliche Kennzeichnung gelten als irreführende geschäftliche Handlung. Die Rechtsprechung ist streng: Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein Unternehmen nicht ohne deutlichen Hinweis mit Kundenbewertungen werben darf, für die es einen Rabatt gewährt hat – im entschiedenen Fall ging es um lediglich einen Euro Gutschrift je Bewertung. Wettbewerbswidrig ist dabei regelmäßig schon das Inaussichtstellen einer Gegenleistung, nicht erst die Veröffentlichung. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände können Streitwerte im fünfstelligen Bereich erreichen.

Maßnahme Rechtliche Einordnung
Kunden neutral um eine ehrliche Bewertung bitten Erlaubt – persönlich, per Link, QR-Code oder im Gesprächskontext
Bewertungsanfrage per E-Mail Erlaubt mit Einwilligung – gilt nach BGH-Rechtsprechung als Werbung, daher Einwilligung bei Auftragsannahme einholen
Rabatt, Gutschein oder Geschenk für eine Bewertung Verboten – verstößt gegen Google-Richtlinien; ohne Kennzeichnung zudem wettbewerbswidrig (UWG)
Bewertungen kaufen (Agenturen, Portale, Fake-Profile) Verboten – irreführende geschäftliche Handlung, Abmahnrisiko; Google löscht die Bewertungen und kann das Profil sanktionieren
Review-Gating: nur zufriedene Kunden zum Bewertungslink leiten Unzulässig – gezieltes Aussortieren unzufriedener Kunden widerspricht der von Google geforderten Unvoreingenommenheit
Mitarbeiter oder Angehörige bewerten lassen Verboten – keine echte, unabhängige Kundenerfahrung im Sinne der Google-Richtlinien

Merksatz: Fragen ist erlaubt, bezahlen nicht. Sobald eine Gegenleistung im Spiel ist – egal wie klein –, verlassen Sie den rechtssicheren Bereich.

Häufige Fragen

Darf ich Kunden aktiv um eine Google-Bewertung bitten?

Ja. Kunden um eine ehrliche Bewertung zu bitten ist erlaubt – sowohl nach den Google-Richtlinien als auch wettbewerbsrechtlich. Unzulässig wird es erst, wenn eine Gegenleistung wie ein Rabatt, Gutschein oder Geschenk angeboten wird oder gezielt nur zufriedene Kunden zur Bewertung geleitet werden. Formulieren Sie die Bitte neutral und ergebnisoffen.

Sind Rabatte oder Gutscheine für Google-Bewertungen erlaubt?

Nein. Google untersagt in seinen Richtlinien ausdrücklich Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte und Dienstleistungen für Rezensionen. Wettbewerbsrechtlich gilt: Bereits das Inaussichtstellen einer Gegenleistung für eine Bewertung kann als unlautere geschäftliche Handlung abgemahnt werden. Das Landgericht Hannover hat schon einen Rabatt von einem Euro je Bewertung ohne Kennzeichnung als unzulässig eingestuft.

Wie erstelle ich einen Google-Bewertungslink?

Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet, und suchen Sie bei Google nach Ihrem Firmennamen. Im Verwaltungsbereich des Profils klicken Sie auf „Um Rezensionen bitten". Google erzeugt einen kurzen, stabilen Link im Format g.page/…/review, der Kunden direkt zum Bewertungsfenster führt. Dort lässt sich im Desktop-Browser auch ein QR-Code herunterladen.

Zählen Google-Bewertungen für das lokale Ranking?

Ja. Google nennt Relevanz, Entfernung und Bekanntheit als Faktoren für lokale Suchergebnisse und weist in seiner offiziellen Hilfe darauf hin, dass Anzahl und Wertung von Rezensionen in das lokale Ranking einfließen können. Bewertungen wirken zudem indirekt: Ein gut bewertetes Profil wird häufiger angeklickt und kontaktiert. Mehr dazu im Leitfaden Local SEO in Deutschland.

Was mache ich mit negativen Bewertungen?

Antworten Sie sachlich, lösungsorientiert und zeitnah. Verstößt eine Bewertung gegen die Google-Richtlinien – etwa weil keine echte Kundenbeziehung besteht oder sie Beleidigungen enthält –, können Sie sie über das Unternehmensprofil zur Prüfung melden. Eine berechtigte kritische Bewertung lässt sich nicht entfernen; eine professionelle, ruhige Antwort wirkt auf künftige Kunden jedoch oft stärker als die Kritik selbst.

Wie viele Google-Bewertungen braucht mein Unternehmen?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Maßstab ist das lokale Wettbewerbsumfeld: Vergleichen Sie Anzahl, Durchschnittsnote und Aktualität der Bewertungen mit den Unternehmen, die bei Ihren wichtigsten Suchbegriffen sichtbar sind. Wichtiger als eine einmalige Sammelaktion ist ein kontinuierlicher Zufluss neuer, echter Bewertungen.

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